Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

Geltungsbereich der AGBs

Die von Borstel GmbH erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). 
Etwaige entgegenstehende AGBs eines Kunden werden hiermit ausdrücklich nicht anerkannt. Dies gilt selbst dann, wenn die Leistung scheinbar vorbehaltlos erbracht worden ist. 
Die aktuellen AGBs gelten auch für alle zukünftigen Verträge. Sollten die AGBs geändert werden, so werden die neuen Regelungen 14 Tage nach deren Veröffentlichung auf unseren Webseiten rechtswirksam in alle darauffolgenden Rechtsgeschäfte einbezogen, es sei denn, der Kunde erklärt uns  schriftlich innerhalb dieser Frist seinen schriftlich begründeten Widerspruch.

1.       Vertragsvereinbarung

    1. Ein Vertrag über Leistungen von von Borstel GmbH kommt mit der Annnahme des Antrages des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrages durch von Borstel GmbH auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen zustande.
    2. von Borstel GmbH kann jederzeit die Erbringung der Leistung für den Auftraggeber von einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen bzw. einen angemessenen Vorschuss verlangen.
    3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und/oder ein Vorrang spezieller Vereinbarungen von den Nachfolgenden gelten nur, wenn diese in der Produktbeschreibung enthalten oder schriftlich in den Vertrag einbezogen worden sind.
    4. von Borstel GmbH behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
    5. Sowie von Borstel GmbH bei von dem Auftraggeber gewünschten Stillstand der Arbeiten eingesetzte Mitarbeiter nicht anderweitig beschäftigen kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Wartezeiten von Borstel GmbH mit 60% der üblichen Sätze zu vergüten.
    6. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann von Borstel GmbH den entstandenen Leistungsausfall gemäß der jeweils gültigen Preise in Rechnung stellen. von Borstel GmbH haftet nicht für Verzug oder für sonstige Schäden, wenn Ursache dafür mangelnde Mitwirkung oder fehlende Information durch den Auftraggeber, seiner Mitarbeiter oder anderer von ihm beauftragter Subunternehmer ist.

2.       Leistungsumfang

    1. Der Umfang der Leistungen von von Borstel GmbH ergibt sich

-         aus der jeweils beim Vertragsschluss aktuellen Angebot / Vetrag
oder

-         aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen.

    1. von Borstel GmbH steht es zu, Leistungen im Rahmen des handelsüblichen frei zu erweitern, Verbesserungen vorzunehmen und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine erheblichen Leistungseinbußen für den Auftraggeber bewirkt werden.
    2. Preisänderungen gelten, soweit kein Widerspruch auf die entsprechende Benachrichtigung binnen 4 Wochen erfolgt, als genehmigt.
    3. Soweit von Borstel GmbH kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden.
    4. von Borstel GmbH ist berechtigt, die Durchführung von vertraglichen (Teil-) Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
    5. Die Preise für Warenlieferungen verstehen sich einschließlich der üblichen Verpackung jedoch ohne die Kosten für den Versandt.
    6. Sofern sich nach der Auftragserteilung und dem Zustandekommen eines Vertrages eine Erhöhung oder Veränderung der zu erbringenden Leistung ergibt, erhöht sich der Kaufpreis bzw. der zu entrichtende Werklohn nach Maßgabe des effektiv benötigten Mehraufwandes entsprechend. Wir benachrichtigen den Kunden über diesen Umstand, um dessen Genehmigung einzuholen. Der Kunde kann dieser Veränderung auch widersprechen,  wir sind dann aber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Widerspruchsrecht  des Kunden gilt nicht für Leistungen, bei denen wir lediglich als Vermittler tätig werden.

3.       Kündigung des Vertrages

    1. Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 90 Tagen zum Quartalsende kündbar.
    2. Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
    3. Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    4. von Borstel GmbH kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatliche Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist,
    5. Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

4.       Zahlungsbedingungen, Warenlieferungen

    1. von Borstel GmbH kann Rechnungen an den Auftraggeber zu einem kalendermäßig bestimmbaren Zeitpunkt fällig stellen, der mindestens zehn Tage nach Rechnungsdatum liegt.
    2. Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, auf Anforderung von von Borstel GmbH dieser eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
    3. Sonstige Entgelte sind - unbeschadet einer Vorschusszahlungsverpflichtung - nach Erbringung der Leistung zu zahlen. von Borstel GmbH kann jedoch für den Folgemonat den Leistungsentgelten einen Mehraufwandaufschlag hinzuberechnen, der sich nach dem Vormonatsmehraufkommen richtet (Heraufstufung). Minderverbrauch wird in der Folgerechnung verrechnet und die Volumenstaffel herabgestuft.
    4. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von von Borstel GmbH sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
    5. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises oder Erfüllung der Forderungen aus einem Leasing Vertrag Eigentum von von Borstel GmbH; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für von Borstel GmbH, jedoch ohne Verpflichtung für von Borstel GmbH. Erlischt das (Mit-)Eigentum von von Borstel GmbH durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Auftraggebers - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf von Borstel GmbH übergehen. Von Borstel GmbH bleibt es vorbehalten, durch Erklärung an den Auftraggeber die Abtretung rückgängig zu machen.
    6. Die Gefahr geht mit Meldung der Lieferbereitschaft oder sobald die Ware zwecks Versendung die Geschäftsräume von von Borstel GmbH verlassen hat, auf den Auftraggeber über. Von Borstel GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn solche nicht ersichtlich für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Diese sind dann unverzüglich abzunehmen und zu vergüten.

5.       Zahlungsverzug

    1. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist von Borstel GmbH berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen - ggf. auch aus anderen Verträgen - zu verweigern, unbeschadet der Verpflichtung des Auftraggebers zur Entrichtung seiner Zahlungsverpflichtungen.
    2. Bei Zahlungsverzug ist von Borstel GmbH außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen, soweit von Borstel GmbH keinen höheren oder der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber von Borstel GmbH die entstandenen Kosten im vollem Umfang zu ersetzen. von Borstel GmbH kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 7,50 verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, von Borstel GmbH jede änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
    3. Ist der Auftraggeber mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt der Auftraggeber seine Zahlungen ein oder ist über das Vermögen des Auftraggebers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Auftraggeber nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Von Borstel GmbH ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass von Borstel GmbH vorher eine Frist für die Leistungserbringung setzen muss. Auch ohne zurückzutreten, ist von Borstel GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen oder die Befugnis des Auftraggebers zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen.
    4. Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von von Borstel GmbH, wenn nach Abschluß des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d. § 321 BGB ist von Borstel GmbH berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
    5. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt von Borstel GmbH vorbehalten.

6.       Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz

    1. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 des Teledienst Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass von Borstel GmbH seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
    2. von Borstel GmbH verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
    3. von Borstel GmbH hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
    4. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von von Borstel GmbH, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
    5. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z.B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von von Borstel GmbH während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt von Borstel GmbH auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. von Borstel GmbH  wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder von Borstel GmbH gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.

7.       Haftungsbeschränkung

    1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen aus Schuldverhältnissen und wegen unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber von Borstel GmbH wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, jedoch nur soweit nicht Kardinalpflichten betroffen sind und soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Hiervon unberührt ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Dies gilt nicht, wenn von Borstel GmbH mit Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat.
    2. Die von Borstel GmbH haftet für die allgemeine Funktionsfähigkeit der Leistungen die Gegenstand des Vertrages sind. Im Übrigen ist jede Haftung, insbesondere auch für Datenverluste und Folgeschäden ausgeschlossen. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten von dem Auftraggeber eine Versicherung besteht.
    3. Die von Borstel GmbH haftet nicht für Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber sowie die Erstattung von Folgekosten. Für die Richtigkeit der eingegebenen Daten, sowie der von ihnen abgeleiteten Ergebnisse haftet allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von Borstel GmbH von Ansprüchen Dritter freizuhalten. Soweit Ansprüche Dritter an die von Borstel GmbH gestellt werden, die aus der Herstellung, dem Bestehen oder dem Inhalt der Leistungen abgeleitet werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der von Borstel GmbH mögliche hierdurch entstehende Kosten im vollen Umfang zu begleichen.
    4. Für Leistungen im Bereich Software-Entwicklung und Design  Internetlösungen haftet von Borstel Gmbh für die allgemeine Funktinsfähigkeit der Leistung. Für mögliche Schäden, die durch Leistungen im Bereich Software-Entwicklung und Design / Internetlösungen entstehen, ist die Firma von Borstel GmbH nicht haftbar zu machen.

8.       Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung

    1. Gegen Ansprüche von von Borstel GmbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
    2. Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.

9.       Gewährleistung

    1. In Gewährleistungsfällen hat von Borstel GmbH wahlweise das Recht zur Nacherfüllung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt diese nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, die der Auftraggeber von Borstel GmbH gesetzt hat, fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
    2. Gewährleistungsbegehren sind von Borstel GmbH regelmäßig unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bereitstellung der Leistung, aber immer schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die, welche in der Leistungsbeschreibung vereinbart wurde. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Leistung dar. von Borstel GmbH kann ihre Nacherfüllungshandlungen vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen. Der Auftraggeber soll von von Borstel GmbH ggf. zur Verfügung gestellte Störungsmeldungsformulare benutzten.
    3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-)Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, unbeschadet der gesetzlichen kaufmännischen Rügeobliegenheiten, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist. Für gebrauchte Sachen ist das Gewährleistungsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
    4. Von Borstel GmbH gewährleistet in keiner Weise, dass Leistungen im Bereich Software-Entwicklung und Design / Internetlösungen in jeder Hardware- oder Softwareumgebung einwandfrei arbeiten

10.   Gerichtsstand und sonstige allgemeine Bedingungen

    1. Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck und Wechselklage ist alleiniger Gerichtsstand der sich aus dem Sitz von von Borstel GmbH ergebende Gerichtsbezirk. Von Borstel GmbH ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
    2. Der Auftraggeber hat von Borstel GmbH innerhalb eines Monats:

-         jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Auftraggebers,

-         bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Auftraggebergemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,

-         jede Änderung des Namens des Auftraggebers oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von von Borstel GmbH geführt wird,

-         sowie Adressänderungen anzuzeigen.

    1. Erfüllungsort ist der Sitz von von Borstel GmbH. E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
    2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von von Borstel GmbH gestattet.
    3. Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung geht deren etwaig zwingendes Recht anderslautender Regelungen dieser Bestimmungen vor. Auch das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, ebenso wie Herstellergarantien.
    4. von Borstel GmbH wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig.
    5. Es gelten die Angebote von von Borstel GmbH. Macht der Auftraggeber geltend, es seien von der  Produktbeschreibung Abweichungen vereinbart, so hat er dies im Zweifel zu beweisen.
    6. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. von Borstel GmbH ist berechtigt, in den von ihr erstellten und/oder veränderten Seiten META-Informationen einzubringen, die insbesondere Urheberbezeichung und Marken im weiteren Sinne, sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte betreffen. Solche Angaben werden von den Vertragsparteien im Zweifel nicht als redaktionelle Bearbeitung der Dokumente angesehen. Eine Übernahme redaktioneller Verantwortung ist mit der Einbringung dieser META-Informationen nicht verbunden. Ist oder wird von Borstel GmbH gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben in Internet-Seiten offen oder als META-Daten zu hinterlegen, so ist von Borstel GmbH nach pflichtgemäßem Ermessen soweit der Auftraggeber nicht innerhalb angemessener Frist dem Verlangen von von Borstel GmbH nachkommt oder "Gefahr im Verzuge" vorliegt, berechtigt, diese Angaben auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zu hinterlegen, soweit sie von Borstel GmbH bekannt sind, oder bis zur rechtsgültigen Hinterlegung der Informationen durch den Auftraggeber, die Internet-Seiten vom Netz zu nehmen.
    1. Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.

Ergänzende Regelungen für Software-Entwicklung und Design / Internetlösungen:

1.       Durchführung der Leistungen, Fristen, Änderungen, Abnahme der Leistungen

    1. Die Durchführung der jeweiligen Leistungen (Leistungsphasen) orientiert sich an dem für die Realisierung des Projektes aufgestellten Zeitplan, sonst nach Ermessen von von Borstel GmbH. Ggf. auftretende Verzögerungen wegen mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers sind von den Fristen für von Borstel GmbH in Abzug zu bringen.
      Erkennt von Borstel GmbH, daß die fachliche Feinspezifikation fehlerhaft, unvollständig , objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig ist, so wird von Borstel GmbH dies dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis mitteilen. Der Auftraggeber wird für die Berichtigung und Anpassung der fachlichen Feinspezifikation innerhalb angemessener Frist sorgen. Verzögerungen oder Mehraufwand wegen mangelhafter oder in Ermangelung einer Feinspezifikation oder wegen deren Anpassung, vergütet der Auftraggeber an von Borstel GmbH gesondert. Etwaige Termine oder Fristen werden bei nicht ganz geringfügigen Verzögerungen oder Mehraufwand durch solche Defizite hinfällig. Die Verzögerungen oder der Mehraufwand können durch Analyse- und Bearbeitungsaufwand hinsichtlich der Feinspezifikation sowie deren Anpassung als auch zusätzliche Arbeiten, Nacharbeiten und Änderungen am Projekt selbst bedingt sein bzw. diese Folge haben.
    1. Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, gelten die aktuellen Preise von von Borstel GmbH oder der diesem Vertrage zugrundegelegte Stunden- /Tagessatz, in Ermangelung eines solchen, der übliche.
      Für Änderungen oder Zusatzwünsche erteilt der Auftraggeber von Borstel GmbH einen förmlichen Prüfauftrag gegen Entgelt. von Borstel GmbH kann die Arbeiten am Projekt im übrigen einstellen oder unterbrechen, wenn die ausführenden Mitarbeiter zur Bearbeitung des Prüfauftrags benötigt werden oder sich im Falle der Einigung über Änderungen oder Zusatzwunsch deren Ausführung auf die Projektarbeit auswirken kann und diese evtl. überflßssig macht.
      von Borstel GmbH wird dem Auftraggeber das Prüfergebnis und - im Falle der Zumutbarkeit - gleichzeitig ihre Konditionen zur Durchführung mitteilen. Der Auftraggeber wird unverzüglich mitteilen, ob er dieses Angebot annimmt. Bei Ablehnung bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
    1. Im Falle der Erkenntnis über die fehlerhafte Feinspezifikation bzw. Erteilung eines Prüfauftrages entfallen evtl. als fest vereinbarte Termine oder Fristen. Soweit die Durchführung der Änderungen Auswirkungen auf die vertraglichen Verpflichtungen der Parteien hat, werden die Parteien unverzüglich eine schriftliche Anpassung dieser Regelung, insbesondere der Vergütung vorsehen. Kommt keine solche ausdrückliche Einigung zustande, werden aber die vom Kunden gewünschten Arbeiten durchgeführt, sind sie bei einer Festpreisvereinbarung zusützlich nach §§ 612 / 632 BGB angemessen zu vergüten, was im Zweifel heißt, daß auch in diesem Fall die üblichen Sätze von von Borstel GmbH zur Anwendung kommen.

    2. Jede der Leistungsphasen nimmt der Auftraggeber gesondert ab (auch sog. Freigabe durch den Auftraggeber ). Dies gilt insbesondere bei sich aus dem Projektplan ergebenden Milestones oder vergleichbaren Projektabschnitten. von Borstel GmbH ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen.
      Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht unverzüglich (d.h. nach einer angemessenen Prüffrist) schriftlich widersprochen wird. Die Endabnahme eines Gesamtprojektes gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den gelieferten Leistungen nicht binnen sieben Kalendertagen schriftlich widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese in einem Protokoll festzuhalten und ggf. von Borstel GmbH unverzüglich zuzustellen. Offensichtliche Mängel, die nicht in das Protokoll aufgenommen worden sind, können später von dem Auftraggeber gegen die von Borstel GmbH nicht mehr geltend gemacht werden.
      Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.
    1. Grundsätzlich richtet sich der Ort der Leistungserbringung nach dem Sitz von von Borstel GmbH.

2.       Zur Sphäre von von Borstel GmbH

    1. Das von von Borstel GmbH konkret zu schaffende, bzw. geschaffene Datenwerk/Konzept/ bzw. die Software  /Internetlösung basiert nach ihrem Wissensstand auf persönlich geistigen Leistungsergebnissen / Zusammenstellungen. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit der der Leistung zugrundeliegenden Idee kann nicht gegeben werden.
    2. Für den Fall des Leistungsverzuges oder der von von Borstel GmbH zu vertretenden nachträglichen Unmöglichkeit der Leistung wird der dem Auftraggeber zustehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung dahin begrenzt, dass der Höhe nach nur bis zu 50% des Gesamthonorars und bis zu dieser Höhe nur für unmittelbare Schäden gehaftet wird.
    3. Sind bei einer Abnahme Mängel festgehalten worden, so wird von Borstel GmbH diese wie schriftlich festgelegt, ansonsten gem. den allgemeinen Bedingungen beseitigen.
    4. von Borstel GmbH räumt dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt, ab dem die diesbezüglichen Leistungsrechnungen von von Borstel GmbH vom Auftraggeber vollständig beglichen sind und soweit nicht schriftlich ein anderes vereinbart worden ist - an ihrer erbrachten Leistung eine einfache, zeitlich und örtlich aber unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungslizenz ein. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung von von Borstel GmbH.
      Wird die Entwicklung von Programmen (Software), Internetlösungen oder Datenwerken bzw. Datenbanken geschuldet, erhält der Auftraggeber nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch von Borstel GmbH durchgeführten Leistungen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht an einer von von Borstel GmbH entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung für den internen Gebrauch des Auftraggebers. Der Auftraggeber darf das Produkt im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Die Abtretung oder Übertragung der Nutzungsrechte darf nicht ohne Zustimmung der  von Borstel Gmbh erfolgen.

3.       Zur Sphäre des Auftraggebers

    1. Der Auftraggeber sichert von Borstel GmbH zu, dass ihr übergebene Materialen zur Einarbeitung in das Datenwerk bzw. der Software frei von Schutzrechten Dritter sind. Sollte von Borstel GmbH jedoch von Dritten wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber von Borstel GmbH sofort fällig von jeglichen Aufwendungen und (Vermögens-) Schäden frei. Dies gilt insbesondere für etwaige notwendige Kosten (auch Honorarvorschüsse) für eine angemessene Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber wird von Borstel GmbH die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen sowie evtl. erforderliche Räume, Personal und Geräte unverzüglich zur Verfügung stellen. Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise diese Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich insbesondere nach der Art der von von Borstel GmbH zu erbringenden Leistungen.
      Der Auftraggeber verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang, Struktur und Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung repräsentativ sind. Die Einzelheiten hinsichtlich der genauen Ausprägung der Testdaten und deren Umfangs gibt von Borstel GmbH noch im Bedarfsfalle vor, wenn dies nicht die Vertragspartner einvernehmlich miteinander festlegen.
      Der Auftraggeber wird die für die Installation oder den Betrieb der zu erstellenden Software notwendige Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen, erwerben oder von Borstel GmbH hierzu beauftragen, insbesondere das erforderliche Betriebssystem, Datenbank-, Telekommunikations- und Serviceprogramme (Tools ) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen Version, sowie erforderliche sonstige Software. Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen Nutzungsrechte. Auch die Pflege, insbesondere die Aktualisierung solcher Software, die der Auftraggeber bereitstellt, ist Sache des Auftraggebers.
    1. Der Auftraggeber wird von Borstel GmbH bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangel ergeben.
      Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers können von diesem nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Software durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten, insbesondere die Analyse- und Beseitigungsarbeiten seitens von Borstel GmbH nicht oder nur unwesentlich erschweren und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderung zurückzuführen sind.
      Sind etwa gemeldete Mängel nicht von Borstel GmbH zuzurechnen, wird der Auftraggeber von Borstel GmbH den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten (insbesondere Reisen zu den üblichen Sätzen ) vergüten.
    1. Verzögerungen oder Mehraufwand wegen mangelhafter Feinspezifikation oder wegen deren Anpassung vergütet der Auftraggeber an von Borstel GmbH gesondert. Für Änderungen oder Zusatzwünsche erteilt der Auftraggeber von Borstel GmbH einen förmlichen Prüfauftrag gegen Entgelt. Auf ein hierauf erstelltes Leistungsangebot wird der Auftraggeber unverzüglich mitteilen, ob er dieses Angebot annimmt. Bei Ablehnung bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
    2. Das Nutzungsrecht an Leistungsergebnissen kann nur mit Zustimmung von von Borstel GmbH auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in der Leistungsbeschreibung erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projekts vereinbart wird. Ist vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Leistung von von Borstel GmbH auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.

4.       Sonstiges

    1. Als Kommunikationswege gelten insbesondere auch die herkömmlichen Telefoniewege sowie die Informationsübertragung via Internet. Zur transparenten, zweckmäßigen Kommunikation wollen die Parteien regelmäßig über E-Mail kommunizieren. Die Parteien verschlüsseln oder signieren elektronische Nachrichten und Daten nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
      Der Archivdatenaustausch zwischen den Parteien erfolgt zum einen entweder über File Transfer Protokoll (ftp) hilfsweise auch per Hypertext Transfer Protokoll (http) und zum anderen via Festspeicher (z.B. CD-ROM). Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen sofortigen Einleitung von Maßnahmen zur Klärung, soweit Ansatzpunkte für etwaige Störungen bei der Zustellung von E-Mail ersichtlich werden (z.B. sog. 'bounce'-Meldungen).
    1. Falls im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung von Ausschließlichkeitsrechten geltend gemacht werden, ist der Auftraggeber gehalten, von Borstel GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber wird ohne vorherige Zustimmung von von Borstel GmbH keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und von Borstel GmbH auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.

     

Ergänzende Regelungen für Internetproviding und Webhosting


von Borstel GmbH ist  auch Internetprovider. Wir registrieren Ihre Domain. Wir bieten folgende Top-Level-Domains an:  .de - .com - .net  - .org.  - .info. Andere sind auf Wunsch möglich. Natürlich erhalten Sie auf unserem Top-Server auch ausreichend Speicherplatz für Ihre Webseite. Wir richten Ihnen Ihre eigene Emailadresse ein und erledigen Folgeaufgaben für Sie.
Die Domainregistrierung für den Kunden ist ein eigenständiger Vertrag zwischen ihm und der DENIC eG. Um auch für den Fall, dass das DENIC-Mitglied seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, die weiterführende Domain-Inhaberschaft sicher zu stellen, gelten für den Kunden subsidiär die DENIC-Direktpreise. Wir haben keinen mittel- oder unmittelbaren Einfluss auf die Vergabe und/oder Verfügbarkeit der gewünschten Domain, daher kann von von Borstel GmbH für die Zuteilung keinerlei Gewähr übernommen werden. Dies gilt ebenso für die Bestandsdauer der Domain. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass für die vom Kunden gewünschte Domain keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass diese frei von Rechten Dritter ist. Dies gilt auch für eventuell vergebene Sub-Domains.
Der Kunde erklärt daher ausdrücklich bei der Beauftragung der Domainregistrierung durch uns, dass die gewünschte Domain nicht die (Schutz-) Rechte etwaiger Dritter verletzt. Sollten von etwaigen Dritten Ansprüche, inbs. Schadensersatzansprüche, gegen uns geltend gemacht werden, die ihre Ursache darin finden, dass durch die vom Kunden gewünschte Domain, welche durch uns registriert und delegiert wurde, die Rechte Dritter verletzt werden, stellt der Kunde die von Borstel GmbH und die DENIC ausdrücklich von diesen Ansprüchen frei.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber von Borstel GmbH bei Rechtsstreitigkeiten gegen ihn aufgrund der von von Borstel GmbH registrierten und delegierten Domain, insbesondere dann, wenn ihm der Vorwurf gemacht wird, dass durch diese Nutzung die Rechte Dritter verletzt werden, die von Borstel GmbH unverzüglich zu informieren. Die von Borstel GmbH ist in diesem Fall bereits vor Vertragsbeginn dazu ermächtigt im Namen des Kunden auf die streitige Domain zu verzichten.

von Borstel GmbH schließt eine Gewähr für eine ständige 100% Verfügbarkeit und Ansprüche auf Entschädigung aus, solange sie die Systemausfälle auch mit größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermeiden können. Des weiteren schließt von Borstel GmbH eine Inanspruchnahme für die Fälle aus, wo Störungen aufgetreten sind, die von von Borstel GmbH nicht zu vertreten sind und/oder außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Weitere Schadensersatzansprüche aufgrund Verzug oder zu vertretender (Teil-)
Unmöglichkeit werden auf wie bereits oben dargelegte Schadensersatzhöhe begrenzt. Der Kunde stellt von Borstel GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf Handlungen des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche Dritter, die auf eine Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- und Schutzrechten oder der unzulässigen Verwendung einer Domain durch den Kunden zurückzuführen sind.

von Borstel GmbH sorgt bei Bedarf des Kunden für die Bereitstellung eines gewünschten Domain-Namen, sofern nicht technische oder rechtliche Gründe dagegensprechen. von Borstel GmbH wird bei der Domain-Beschaffung lediglich als Vermittler tätig und übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, daß die für den Kunden beantragten Domains frei von Rechten Dritten sind oder auf Dauer Bestand haben. Eine Bereitstellung kann nur gemäß der geltenden Richtlinien der hierfür zuständigen Institution erfolgen. Die Domain-Namen sind prinzipiell in der Form Domain-Name.de bzw. Domain-Name.com aufgebaut. In allen mit der Beanspruchung, Nutzung oder Registrierung eines Domain-Namens verbundenen namens- oder markenrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Dritten, ist der Kunde für die Rechtmäßigkeit des von ihm gewünschten Namens allein verantwortlich. Sollten Dritte entsprechende Ansprüche gegenvon Borstel GmbH geltend machen, so wird der Kunde die von Borstel GmbH von allen Ansprüchen des/der Dritten freistellen. Aufgrund der Bearbeitungsdauer kann es vorkommen, dass eine beantragte Domain nicht mehr verfügbar ist, obwohl sie zum Zeitpunkt der Auftragsbearbeitung durch von Borstel GmbH als verfügbar erscheint. In diesen Fall ist die von Borstel GmbH von jeglichen Schadensersatzforderungen des Kunden aufgrund einer nicht möglichen Domaineintragung freigestellt .
Sofern von Borstel GmbH auch das Webhosting der Domain übertragen ist, beträgt die Dauer des Vertrages 12 Monate. Der abgeschlossene Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern nicht etwas anderes aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Tarifs hervorgeht bzw. der Vertrag fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 8 Wochen zum Ende der jeweiligen (Mindest-) Laufzeit. Im Falle einer unüblichen und/oder unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden behält sich von Borstel GmbH ein Sonderkündigungsrecht mit einer 2 wöchigen Kündigungsfrist vor. Dies gilt insbesondere im Falle einer Beeinträchtigung von anderen Kundenaccounts und/oder Systemen des Anbieters durch den Kunden. Zuviel bezahlte Beträge werden in diesem Fall nicht zurück erstattet.
 
Wird eine vereinbarte Lieferfrist zur Freischaltung der Domain durch von Borstel GmbH um mehr als 3 Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, von Borstel GmbH eine angemessene Nachfrist zu setzen. Unterbleibt die Lieferung innerhalb der Nachfrist, so ist der Kunde befugt, durch schriftliche Erklärung gegenüber von Borstel GmbH vom Vertrag zurückzutreten. Der Schadenersatzanspruch des Kunden gegenvon Borstel GmbH wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges, beschränkt sich immer auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Borstel GmbH, so dass nur in solchen Fällen seitens von Borstel GmbH gehaftet wird.

Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind sofort, vollständig und ohne jeglichen Abzug, zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag muss spätestens zum auf der Rechnung genannten Datum auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Entgelte für die Registrierung von Domains, Eintrag in den Dienstefinder und Webhosting sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, ein Jahr im voraus zu entrichten. von Borstel GmbH ist berechtigt, eine Sammelrechnung für monatliche Entgelte für die Bereitstellung von Domainen und Festplattenplatz im Internet zu erstellen. Bei mehr als vier Wochen Zahlungsverzug ist von Borstel GmbH berechtigt, die Domain des Kunden und ein dazugehöriges Internetangebot zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall trotzdem verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.von Borstel GmbH ist außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe der Refinanzierungskosten zu berechnen, die bei einer Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredites in Höhe des Rechnungsbetrages anfallen würden. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Rechnung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Rechnung in Verzug, so kann von Borstel GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges und entgangenem Gewinn aus einem vertraglich vereinbarten Geschäft bleibt von Borstel GmbH dabei vorbehalten.

Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass von Borstel GmbH die Daten des Kunden in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

Die Leistungen der von Borstel GmbH werden wie bereits o.g. nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber den Kunden erbracht. Eine Gewährleistung der ständigen Verfügbarkeit der angebotenen Dienste kann nicht erbracht werden. Dies gilt insbesondere für die Fälle, dass der technische Betrieb aufgrund von Störungen oder Ursachen, die nicht von der von Borstel GmbH verursacht wurden und/oder von diesen nicht beeinflusst werden. von Borstel GmbH ist in solchen Fällen bemüht, den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wieder herzustellen.