Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich der AGBs
Die von Borstel GmbH erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs).
Etwaige entgegenstehende AGBs eines Kunden werden hiermit ausdrücklich
nicht anerkannt. Dies gilt selbst dann, wenn die Leistung scheinbar
vorbehaltlos erbracht worden ist.
Die aktuellen AGBs gelten auch für alle zukünftigen Verträge.
Sollten die AGBs geändert werden, so werden die neuen Regelungen
14 Tage nach deren Veröffentlichung auf unseren Webseiten rechtswirksam
in alle darauffolgenden Rechtsgeschäfte einbezogen, es sei denn,
der Kunde erklärt uns schriftlich innerhalb dieser Frist seinen
schriftlich begründeten Widerspruch.
1.
Vertragsvereinbarung
- Ein Vertrag über Leistungen von von Borstel
GmbH kommt mit der Annnahme des Antrages des Auftraggebers auf Abschluss
eines Vertrages durch von Borstel GmbH auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
zustande.
- von Borstel GmbH kann jederzeit die Erbringung
der Leistung für den Auftraggeber von einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung
einer Bank abhängig machen bzw. einen angemessenen Vorschuss verlangen.
- Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
und/oder ein Vorrang spezieller Vereinbarungen von den Nachfolgenden
gelten nur, wenn diese in der Produktbeschreibung enthalten oder schriftlich
in den Vertrag einbezogen worden sind.
- von Borstel GmbH behält sich bei Dauerschuldverhältnissen
eine änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt
werden.
- Sowie von Borstel GmbH bei von dem Auftraggeber
gewünschten Stillstand der Arbeiten eingesetzte Mitarbeiter nicht
anderweitig beschäftigen kann, ist der Auftraggeber verpflichtet,
diese Wartezeiten von Borstel GmbH mit 60% der üblichen Sätze zu vergüten.
- Kommt der Auftraggeber mit der Annahme
der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber
eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann von Borstel GmbH den entstandenen
Leistungsausfall gemäß der jeweils gültigen Preise in Rechnung stellen.
von Borstel GmbH haftet nicht für Verzug oder für sonstige Schäden,
wenn Ursache dafür mangelnde Mitwirkung oder fehlende Information
durch den Auftraggeber, seiner Mitarbeiter oder anderer von ihm beauftragter
Subunternehmer ist.
2.
Leistungsumfang
- Der Umfang der Leistungen von von Borstel
GmbH ergibt sich
-
aus der jeweils beim Vertragsschluss
aktuellen Angebot / Vetrag
oder
-
aus sonstigen schriftlich
niedergelegten Leistungsbeschreibungen.
- von Borstel GmbH steht es zu, Leistungen
im Rahmen des handelsüblichen frei zu erweitern, Verbesserungen vorzunehmen
und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren,
soweit dadurch keine erheblichen Leistungseinbußen für den Auftraggeber
bewirkt werden.
- Preisänderungen gelten, soweit kein Widerspruch
auf die entsprechende Benachrichtigung binnen 4 Wochen erfolgt, als
genehmigt.
- Soweit von Borstel GmbH kostenlose Dienste
und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit
und ohne Vorankündigung eingestellt werden.
- von Borstel GmbH ist berechtigt, die Durchführung
von vertraglichen (Teil-) Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
- Die Preise für Warenlieferungen verstehen
sich einschließlich der üblichen Verpackung jedoch ohne die Kosten
für den Versandt.
- Sofern sich nach der Auftragserteilung und dem Zustandekommen eines
Vertrages eine Erhöhung oder Veränderung der zu erbringenden
Leistung ergibt, erhöht sich der Kaufpreis bzw. der zu entrichtende
Werklohn nach Maßgabe des effektiv benötigten Mehraufwandes
entsprechend. Wir benachrichtigen den Kunden über diesen Umstand,
um dessen Genehmigung einzuholen. Der Kunde kann dieser Veränderung
auch widersprechen, wir sind dann aber berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Dieses Widerspruchsrecht des Kunden gilt
nicht für Leistungen, bei denen wir lediglich als Vermittler
tätig werden.
3.
Kündigung des Vertrages
- Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit
ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist
von 90 Tagen zum Quartalsende kündbar.
- Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger
mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll,
zugehen.
- Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen
Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund
bleibt unberührt.
- von Borstel GmbH kann dem Auftraggeber
die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen
dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen
für zwei fällige monatliche Leistungspauschalen oder einem erheblichen
Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist,
- Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses
über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen
den Vertragspartnern unberührt.
4.
Zahlungsbedingungen, Warenlieferungen
- von Borstel GmbH kann Rechnungen an den
Auftraggeber zu einem kalendermäßig bestimmbaren Zeitpunkt fällig
stellen, der mindestens zehn Tage nach Rechnungsdatum liegt.
- Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte,
beginnend mit dem Tage der Leistungsbereitstellung, für den Rest des
Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils
bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wobei der Auftraggeber
verpflichtet ist, auf Anforderung von von Borstel GmbH dieser eine
Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats
werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
- Sonstige Entgelte sind - unbeschadet einer
Vorschusszahlungsverpflichtung - nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
von Borstel GmbH kann jedoch für den Folgemonat den Leistungsentgelten
einen Mehraufwandaufschlag hinzuberechnen, der sich nach dem Vormonatsmehraufkommen
richtet (Heraufstufung). Minderverbrauch wird in der Folgerechnung
verrechnet und die Volumenstaffel herabgestuft.
- Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen
von von Borstel GmbH sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens
jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch
jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger
Einwendungen gilt als Genehmigung.
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises oder Erfüllung der Forderungen aus einem Leasing
Vertrag Eigentum von von Borstel GmbH; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung
ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für von
Borstel GmbH, jedoch ohne Verpflichtung für von Borstel GmbH. Erlischt
das (Mit-)Eigentum von von Borstel GmbH durch Verbindung oder Veräußerung,
so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des
Auftraggebers - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf von Borstel
GmbH übergehen. Von Borstel GmbH bleibt es vorbehalten, durch Erklärung
an den Auftraggeber die Abtretung rückgängig zu machen.
- Die Gefahr geht mit Meldung der Lieferbereitschaft
oder sobald die Ware zwecks Versendung die Geschäftsräume von von
Borstel GmbH verlassen hat, auf den Auftraggeber über. Von Borstel
GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn solche
nicht ersichtlich für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Diese sind
dann unverzüglich abzunehmen und zu vergüten.
5.
Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist
von Borstel GmbH berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen -
ggf. auch aus anderen Verträgen - zu verweigern, unbeschadet der Verpflichtung
des Auftraggebers zur Entrichtung seiner Zahlungsverpflichtungen.
- Bei Zahlungsverzug ist von Borstel GmbH
außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe
von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen, soweit von Borstel GmbH
keinen höheren oder der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist.
Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der
Auftraggeber von Borstel GmbH die entstandenen Kosten im vollem Umfang
zu ersetzen. von Borstel GmbH kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung
eine Kostenpauschale von EUR 7,50 verlangen. Wurde vom Auftraggeber
eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser,
von Borstel GmbH jede änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
- Ist der Auftraggeber mit einer oder mehreren
Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt der Auftraggeber seine
Zahlungen ein oder ist über das Vermögen des Auftraggebers die Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Auftraggeber nicht mehr
über die Vorbehaltsware verfügen. Von Borstel GmbH ist in einem solchen
Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass von Borstel
GmbH vorher eine Frist für die Leistungserbringung setzen muss. Auch
ohne zurückzutreten, ist von Borstel GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware
herauszuverlangen oder die Befugnis des Auftraggebers zur Einziehung
der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen.
- Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem
nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung
der Zahlungsforderung von von Borstel GmbH, wenn nach Abschluß des
Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung
durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird
i.S.d. § 321 BGB ist von Borstel GmbH berechtigt, sämtliche Forderungen
sofort fällig zu stellen.
- Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs
bleibt von Borstel GmbH vorbehalten.
6.
Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
- Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33
Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 des Teledienst Datenschutzgesetzes
davon unterrichtet, dass von Borstel GmbH seine Firma und Anschrift
(Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus
dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
- von Borstel GmbH verpflichtet sich, sämtliche
ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen
und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen
Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers
erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung
des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben
oder zu verwerten.
- von Borstel GmbH hat durch geeignete vertragliche
Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene
Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts-
und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
- Entsprechende Verpflichtungen treffen den
Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von von
Borstel GmbH, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit
zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
- Der Auftraggeber ist damit einverstanden,
dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die
sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z.B. der
Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter,
Up- und Downloads, von von Borstel GmbH während der Dauer des Vertrages
gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich
ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Auftraggeber sein
Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt
von Borstel GmbH auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung
und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten
Gestaltung seiner Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen
Nutzung seiner Daten widersprechen. von Borstel GmbH
wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte
weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin
öffentlich zugänglich sind oder von Borstel GmbH gesetzlich verpflichtet
ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten
zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen
dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
7.
Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen
aus Schuldverhältnissen und wegen unerlaubter Handlung sind sowohl
gegenüber von Borstel GmbH wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, jedoch nur soweit nicht Kardinalpflichten
betroffen sind und soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt. Hiervon unberührt ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit. Schadensersatzansprüche
des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift
des § 202 BGB. Dies gilt nicht, wenn von Borstel GmbH mit Arglist,
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat.
- Die von Borstel GmbH haftet für die allgemeine
Funktionsfähigkeit der Leistungen die Gegenstand des Vertrages sind.
Im Übrigen ist jede Haftung, insbesondere auch für Datenverluste und
Folgeschäden ausgeschlossen. Die Haftung ist auch ausgeschlossen,
soweit zugunsten von dem Auftraggeber eine Versicherung besteht.
- Die von Borstel GmbH haftet nicht für Ansprüche
Dritter gegen den Auftraggeber sowie die Erstattung von Folgekosten.
Für die Richtigkeit der eingegebenen Daten, sowie der von ihnen abgeleiteten
Ergebnisse haftet allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, die von Borstel GmbH von Ansprüchen Dritter freizuhalten. Soweit
Ansprüche Dritter an die von Borstel GmbH gestellt werden, die aus
der Herstellung, dem Bestehen oder dem Inhalt der Leistungen abgeleitet
werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der von Borstel GmbH mögliche
hierdurch entstehende Kosten im vollen Umfang zu begleichen.
- Für Leistungen im Bereich Software-Entwicklung
und Design Internetlösungen
haftet von Borstel Gmbh für die allgemeine Funktinsfähigkeit der Leistung.
Für mögliche Schäden, die durch Leistungen im Bereich Software-Entwicklung
und Design / Internetlösungen entstehen, ist die Firma von Borstel
GmbH nicht haftbar zu machen.
8.
Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung
- Gegen Ansprüche von von Borstel GmbH kann
der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag
zu.
- Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete
Leistungen nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat,
verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.
9.
Gewährleistung
- In Gewährleistungsfällen hat von Borstel
GmbH wahlweise das Recht zur Nacherfüllung und/oder Ersatzlieferung.
Gelingt diese nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch
innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, die der Auftraggeber
von Borstel GmbH gesetzt hat, fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte zu.
- Gewährleistungsbegehren sind von Borstel
GmbH regelmäßig unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von
zwei Wochen ab Bereitstellung der Leistung, aber immer schriftlich
und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten
Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. Anderenfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den Auftraggeber
trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Gewährleistungsfrist
beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Als Beschaffenheit der Ware
gilt grundsätzlich nur die, welche in der Leistungsbeschreibung vereinbart
wurde. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers
stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Leistung
dar. von Borstel GmbH kann ihre Nacherfüllungshandlungen vom Vorliegen
vorstehender Voraussetzungen abhängig machen. Der Auftraggeber soll
von von Borstel GmbH ggf. zur Verfügung gestellte Störungsmeldungsformulare
benutzten.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der
(Teil-)Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Die
Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, unbeschadet
der gesetzlichen kaufmännischen Rügeobliegenheiten, soweit keine andere
schriftliche Abrede getroffen worden ist. Für gebrauchte Sachen ist
das Gewährleistungsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
- Von Borstel GmbH gewährleistet in keiner
Weise, dass Leistungen im Bereich Software-Entwicklung und Design
/ Internetlösungen in jeder Hardware- oder Softwareumgebung einwandfrei
arbeiten
10. Gerichtsstand und sonstige allgemeine Bedingungen
- Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar
oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck
und Wechselklage ist alleiniger Gerichtsstand der sich aus dem Sitz
von von Borstel GmbH ergebende Gerichtsbezirk. Von Borstel GmbH ist
jedoch auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
- Der Auftraggeber hat von Borstel GmbH innerhalb
eines Monats:
-
jede durch Erbfall oder
sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Auftraggebers,
-
bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften,
Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen
Rechts oder Auftraggebergemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden
von Personen,
-
jede Änderung des Namens
des Auftraggebers oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen
von von Borstel GmbH geführt wird,
-
sowie Adressänderungen anzuzeigen.
- Erfüllungsort ist der Sitz von von Borstel
GmbH. E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver
angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten
und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
- Die Übertragung von Rechten und Pflichten
aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung
von von Borstel GmbH gestattet.
- Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung
geht deren etwaig zwingendes Recht anderslautender Regelungen dieser
Bestimmungen vor. Auch das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt,
ebenso wie Herstellergarantien.
- von Borstel GmbH wird in aller Regel nur
aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig.
- Es gelten die Angebote von von Borstel
GmbH. Macht der Auftraggeber geltend, es seien von der
Produktbeschreibung Abweichungen vereinbart, so hat er dies
im Zweifel zu beweisen.
- Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. von Borstel
GmbH ist berechtigt, in den von ihr erstellten und/oder veränderten
Seiten META-Informationen einzubringen, die insbesondere Urheberbezeichung
und Marken im weiteren Sinne, sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte
betreffen. Solche Angaben werden von den Vertragsparteien im Zweifel
nicht als redaktionelle Bearbeitung der Dokumente angesehen. Eine
Übernahme redaktioneller Verantwortung ist mit der Einbringung dieser
META-Informationen nicht verbunden. Ist oder wird von Borstel GmbH
gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben in Internet-Seiten offen oder
als META-Daten zu hinterlegen, so ist von Borstel GmbH nach pflichtgemäßem
Ermessen soweit der Auftraggeber nicht innerhalb angemessener Frist
dem Verlangen von von Borstel GmbH nachkommt oder "Gefahr im
Verzuge" vorliegt, berechtigt, diese Angaben auch ohne die ausdrückliche
Zustimmung des Auftraggebers zu hinterlegen, soweit sie von Borstel
GmbH bekannt sind, oder bis zur rechtsgültigen Hinterlegung der Informationen
durch den Auftraggeber, die Internet-Seiten vom Netz zu nehmen.
- Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrages
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in
dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung
treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt
haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Ungültigkeit
auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle
das gesetzlich zulässige Maß.
Ergänzende Regelungen für Software-Entwicklung und Design
/ Internetlösungen:
1.
Durchführung der Leistungen, Fristen, Änderungen, Abnahme
der Leistungen
- Die Durchführung der jeweiligen Leistungen
(Leistungsphasen) orientiert sich an dem für die Realisierung des
Projektes aufgestellten Zeitplan, sonst nach Ermessen von von Borstel
GmbH. Ggf. auftretende Verzögerungen wegen mangelnder Mitwirkung des
Auftraggebers sind von den Fristen für von Borstel GmbH in Abzug zu
bringen.
Erkennt von Borstel GmbH, daß die fachliche
Feinspezifikation fehlerhaft, unvollständig , objektiv nicht ausführbar
oder nicht eindeutig ist, so wird von Borstel GmbH dies dem Auftraggeber
unverzüglich nach Kenntnis mitteilen. Der Auftraggeber wird für die
Berichtigung und Anpassung der fachlichen Feinspezifikation innerhalb
angemessener Frist sorgen. Verzögerungen oder Mehraufwand wegen mangelhafter
oder in Ermangelung einer Feinspezifikation oder wegen deren Anpassung,
vergütet der Auftraggeber an von Borstel GmbH gesondert. Etwaige Termine
oder Fristen werden bei nicht ganz geringfügigen Verzögerungen oder
Mehraufwand durch solche Defizite hinfällig. Die Verzögerungen oder
der Mehraufwand können durch Analyse- und Bearbeitungsaufwand hinsichtlich
der Feinspezifikation sowie deren Anpassung als auch zusätzliche Arbeiten,
Nacharbeiten und Änderungen am Projekt selbst bedingt sein bzw. diese
Folge haben.
- Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart
werden, gelten die aktuellen Preise von von Borstel GmbH oder der
diesem Vertrage zugrundegelegte Stunden- /Tagessatz, in Ermangelung
eines solchen, der übliche.
Für Änderungen oder Zusatzwünsche erteilt
der Auftraggeber von Borstel GmbH einen förmlichen Prüfauftrag gegen
Entgelt. von Borstel GmbH kann die Arbeiten am Projekt im übrigen
einstellen oder unterbrechen, wenn die ausführenden Mitarbeiter zur
Bearbeitung des Prüfauftrags benötigt werden oder sich im Falle der
Einigung über Änderungen oder Zusatzwunsch deren Ausführung auf die
Projektarbeit auswirken kann und diese evtl. überflßssig macht.
von Borstel GmbH wird dem Auftraggeber
das Prüfergebnis und - im Falle der Zumutbarkeit - gleichzeitig ihre
Konditionen zur Durchführung mitteilen. Der Auftraggeber wird unverzüglich
mitteilen, ob er dieses Angebot annimmt. Bei Ablehnung bleibt es beim
ursprünglichen Leistungsumfang.
- Im Falle der Erkenntnis über die fehlerhafte
Feinspezifikation bzw. Erteilung eines Prüfauftrages entfallen evtl.
als fest vereinbarte Termine oder Fristen. Soweit die Durchführung
der Änderungen Auswirkungen auf die vertraglichen Verpflichtungen
der Parteien hat, werden die Parteien unverzüglich eine schriftliche
Anpassung dieser Regelung, insbesondere der Vergütung vorsehen. Kommt
keine solche ausdrückliche Einigung zustande, werden aber die vom
Kunden gewünschten Arbeiten durchgeführt, sind sie bei einer Festpreisvereinbarung
zusützlich nach §§ 612 / 632 BGB angemessen zu vergüten, was im Zweifel
heißt, daß auch in diesem Fall die üblichen Sätze von von Borstel
GmbH zur Anwendung kommen.
- Jede der Leistungsphasen nimmt der Auftraggeber
gesondert ab (auch sog. Freigabe durch den Auftraggeber ). Dies gilt
insbesondere bei sich aus dem Projektplan ergebenden Milestones oder
vergleichbaren Projektabschnitten. von Borstel GmbH ist berechtigt,
weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen.
Die Abnahme gilt als stillschweigend
erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht
unverzüglich (d.h. nach einer angemessenen Prüffrist) schriftlich
widersprochen wird. Die Endabnahme eines Gesamtprojektes gilt als
stillschweigend erfolgt, wenn den gelieferten Leistungen nicht binnen
sieben Kalendertagen schriftlich widersprochen wird. Soweit
einzelne Mängel gerügt werden, sind diese in einem Protokoll festzuhalten
und ggf. von Borstel GmbH unverzüglich zuzustellen. Offensichtliche
Mängel, die nicht in das Protokoll aufgenommen worden sind, können
später von dem Auftraggeber gegen die von Borstel GmbH nicht mehr
geltend gemacht werden.
Durch die Abnahme einer Leistungsphase
wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.
- Grundsätzlich richtet sich der Ort der
Leistungserbringung nach dem Sitz von von Borstel GmbH.
2.
Zur Sphäre von von Borstel GmbH
- Das von von Borstel GmbH konkret zu schaffende,
bzw. geschaffene Datenwerk/Konzept/ bzw. die Software
/Internetlösung basiert nach ihrem Wissensstand auf persönlich
geistigen Leistungsergebnissen / Zusammenstellungen. Eine über diese
Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit der der Leistung
zugrundeliegenden Idee kann nicht gegeben werden.
- Für den Fall des Leistungsverzuges oder
der von von Borstel GmbH zu vertretenden nachträglichen Unmöglichkeit
der Leistung wird der dem Auftraggeber zustehender Anspruch auf Schadensersatz
wegen Nichterfüllung dahin begrenzt, dass der Höhe nach nur bis zu
50% des Gesamthonorars und bis zu dieser Höhe nur für unmittelbare
Schäden gehaftet wird.
- Sind bei einer Abnahme Mängel festgehalten
worden, so wird von Borstel GmbH diese wie schriftlich festgelegt,
ansonsten gem. den allgemeinen Bedingungen beseitigen.
- von Borstel GmbH räumt dem Auftraggeber
ab dem Zeitpunkt, ab dem die diesbezüglichen Leistungsrechnungen von
von Borstel GmbH vom Auftraggeber vollständig beglichen sind und soweit
nicht schriftlich ein anderes vereinbart worden ist - an ihrer erbrachten
Leistung eine einfache, zeitlich und örtlich aber unbeschränkte Nutzungs-
und Verwertungslizenz ein. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen
bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung von von Borstel
GmbH.
Wird die Entwicklung von Programmen
(Software), Internetlösungen oder Datenwerken bzw. Datenbanken geschuldet,
erhält der Auftraggeber nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche
Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch von
Borstel GmbH durchgeführten Leistungen, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies
ausdrücklich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht an einer von von
Borstel GmbH entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung
für den internen Gebrauch des Auftraggebers. Der Auftraggeber darf
das Produkt im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich
machen. Die Abtretung oder Übertragung der Nutzungsrechte darf nicht
ohne Zustimmung der von Borstel
Gmbh erfolgen.
3.
Zur Sphäre des Auftraggebers
- Der Auftraggeber sichert von Borstel GmbH
zu, dass ihr übergebene Materialen zur Einarbeitung in das Datenwerk
bzw. der Software frei von Schutzrechten Dritter sind. Sollte von
Borstel GmbH jedoch von Dritten wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung
in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber von Borstel GmbH
sofort fällig von jeglichen Aufwendungen und (Vermögens-) Schäden
frei. Dies gilt insbesondere für etwaige notwendige Kosten (auch Honorarvorschüsse)
für eine angemessene Rechtsverteidigung. Der
Auftraggeber wird von Borstel GmbH die zur Durchführung der Arbeiten
erforderlichen Unterlagen und Informationen sowie evtl. erforderliche
Räume, Personal und Geräte unverzüglich zur Verfügung stellen. Die
Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen,
wann und in welcher Weise diese Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich insbesondere nach der Art
der von von Borstel GmbH zu erbringenden Leistungen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich
zur rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang,
Struktur und Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung repräsentativ
sind. Die Einzelheiten hinsichtlich der genauen Ausprägung der Testdaten
und deren Umfangs gibt von Borstel GmbH noch im Bedarfsfalle vor,
wenn dies nicht die Vertragspartner einvernehmlich miteinander festlegen.
Der Auftraggeber wird die für die Installation
oder den Betrieb der zu erstellenden Software notwendige Einrichtungen
rechtzeitig bereitstellen, erwerben oder von Borstel GmbH hierzu beauftragen,
insbesondere das erforderliche Betriebssystem, Datenbank-, Telekommunikations-
und Serviceprogramme (Tools ) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen
Version, sowie erforderliche sonstige Software. Der Auftraggeber sorgt
für die notwendigen Nutzungsrechte. Auch die Pflege, insbesondere
die Aktualisierung solcher Software, die der Auftraggeber bereitstellt,
ist Sache des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber wird von Borstel GmbH
bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich
Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände
des Auftretens des Mangel ergeben.
Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
können von diesem nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er selbst
ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Software
durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn,
der Auftraggeber weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten,
insbesondere die Analyse- und Beseitigungsarbeiten seitens von Borstel
GmbH nicht oder nur unwesentlich erschweren und die gemeldeten Mängel
nicht auf diese Änderung zurückzuführen sind.
Sind etwa gemeldete Mängel nicht von
Borstel GmbH zuzurechnen, wird der Auftraggeber von Borstel GmbH den
Zeitaufwand und die angefallenen Kosten (insbesondere Reisen zu den
üblichen Sätzen ) vergüten.
- Verzögerungen oder Mehraufwand wegen mangelhafter
Feinspezifikation oder wegen deren Anpassung vergütet der Auftraggeber
an von Borstel GmbH gesondert. Für Änderungen oder Zusatzwünsche erteilt
der Auftraggeber von Borstel GmbH einen förmlichen Prüfauftrag gegen
Entgelt. Auf ein hierauf erstelltes Leistungsangebot wird der Auftraggeber
unverzüglich mitteilen, ob er dieses Angebot annimmt. Bei Ablehnung
bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
- Das Nutzungsrecht an Leistungsergebnissen
kann nur mit Zustimmung von von Borstel GmbH auf Dritte übertragen
werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in
der Leistungsbeschreibung erteilt werden, in dem die Durchführung
des jeweiligen Projekts vereinbart wird. Ist vereinbart, dass das
Nutzungsrecht für eine Leistung von von Borstel GmbH auf Dritte übertragen
werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie
alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
4.
Sonstiges
- Als Kommunikationswege gelten insbesondere
auch die herkömmlichen Telefoniewege sowie die Informationsübertragung
via Internet. Zur transparenten, zweckmäßigen Kommunikation wollen
die Parteien regelmäßig über E-Mail kommunizieren. Die Parteien verschlüsseln
oder signieren elektronische Nachrichten und Daten nur auf ausdrückliche
schriftliche Abrede hin.
Der Archivdatenaustausch zwischen den
Parteien erfolgt zum einen entweder über File Transfer Protokoll (ftp)
hilfsweise auch per Hypertext Transfer Protokoll (http) und zum anderen
via Festspeicher (z.B. CD-ROM). Die Parteien verpflichten sich zur
gegenseitigen sofortigen Einleitung von Maßnahmen zur Klärung, soweit
Ansatzpunkte für etwaige Störungen bei der Zustellung von E-Mail ersichtlich
werden (z.B. sog. 'bounce'-Meldungen).
- Falls im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand
(Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche
wegen der Verletzung von Ausschließlichkeitsrechten geltend gemacht
werden, ist der Auftraggeber gehalten, von Borstel GmbH unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber wird ohne vorherige
Zustimmung von von Borstel GmbH keine wesentlichen Prozesshandlungen
vornehmen und von Borstel GmbH auf Verlangen die Verteidigung gegen
derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich
eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
Ergänzende Regelungen für Internetproviding und
Webhosting
von Borstel GmbH ist auch Internetprovider. Wir registrieren Ihre
Domain. Wir bieten folgende Top-Level-Domains an: .de - .com - .net
- .org. - .info. Andere sind auf Wunsch möglich. Natürlich
erhalten Sie auf unserem Top-Server auch ausreichend Speicherplatz für
Ihre Webseite. Wir richten Ihnen Ihre eigene Emailadresse ein und erledigen
Folgeaufgaben für Sie.
Die Domainregistrierung für den Kunden ist ein eigenständiger
Vertrag zwischen ihm und der DENIC eG. Um auch für den Fall, dass
das DENIC-Mitglied seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt,
die weiterführende Domain-Inhaberschaft sicher zu stellen, gelten
für den Kunden subsidiär die DENIC-Direktpreise. Wir haben keinen
mittel- oder unmittelbaren Einfluss auf die Vergabe und/oder Verfügbarkeit
der gewünschten Domain, daher kann von von Borstel GmbH für
die Zuteilung keinerlei Gewähr übernommen werden. Dies gilt
ebenso für die Bestandsdauer der Domain. Insbesondere wird darauf
hingewiesen, dass für die vom Kunden gewünschte Domain keine
Gewähr dafür übernommen werden kann, dass diese frei von
Rechten Dritter ist. Dies gilt auch für eventuell vergebene Sub-Domains.
Der Kunde erklärt daher ausdrücklich bei der Beauftragung der
Domainregistrierung durch uns, dass die gewünschte Domain nicht die
(Schutz-) Rechte etwaiger Dritter verletzt. Sollten von etwaigen Dritten
Ansprüche, inbs. Schadensersatzansprüche, gegen uns geltend
gemacht werden, die ihre Ursache darin finden, dass durch die vom Kunden
gewünschte Domain, welche durch uns registriert und delegiert wurde,
die Rechte Dritter verletzt werden, stellt der Kunde die von Borstel GmbH
und die DENIC ausdrücklich von diesen Ansprüchen frei.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber von Borstel GmbH bei Rechtsstreitigkeiten
gegen ihn aufgrund der von von Borstel GmbH registrierten und delegierten
Domain, insbesondere dann, wenn ihm der Vorwurf gemacht wird, dass durch
diese Nutzung die Rechte Dritter verletzt werden, die von Borstel GmbH
unverzüglich zu informieren. Die von Borstel GmbH ist in diesem Fall
bereits vor Vertragsbeginn dazu ermächtigt im Namen des Kunden auf
die streitige Domain zu verzichten.
von Borstel GmbH schließt eine Gewähr für eine ständige
100% Verfügbarkeit und Ansprüche auf Entschädigung aus,
solange sie die Systemausfälle auch mit größtmöglicher
Sorgfalt nicht hätte vermeiden können. Des weiteren schließt
von Borstel GmbH eine Inanspruchnahme für die Fälle aus, wo
Störungen aufgetreten sind, die von von Borstel GmbH nicht zu vertreten
sind und/oder außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Weitere
Schadensersatzansprüche aufgrund Verzug oder zu vertretender (Teil-)
Unmöglichkeit werden auf wie bereits oben dargelegte Schadensersatzhöhe
begrenzt. Der Kunde stellt von Borstel GmbH von allen Ansprüchen
Dritter frei, die auf Handlungen des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere
für Ansprüche Dritter, die auf eine Verletzung von Urheber-,
Nutzungs-, Persönlichkeits- und Schutzrechten oder der unzulässigen
Verwendung einer Domain durch den Kunden zurückzuführen sind.
von Borstel GmbH sorgt bei Bedarf des Kunden für die Bereitstellung
eines gewünschten Domain-Namen, sofern nicht technische oder rechtliche
Gründe dagegensprechen. von Borstel GmbH wird bei der Domain-Beschaffung
lediglich als Vermittler tätig und übernimmt deshalb keine Gewähr
dafür, daß die für den Kunden beantragten Domains frei
von Rechten Dritten sind oder auf Dauer Bestand haben. Eine Bereitstellung
kann nur gemäß der geltenden Richtlinien der hierfür zuständigen
Institution erfolgen. Die Domain-Namen sind prinzipiell in der Form Domain-Name.de
bzw. Domain-Name.com aufgebaut. In allen mit der Beanspruchung,
Nutzung oder Registrierung eines Domain-Namens verbundenen namens- oder
markenrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Dritten, ist
der Kunde für die Rechtmäßigkeit des von ihm gewünschten
Namens allein verantwortlich. Sollten Dritte entsprechende Ansprüche
gegenvon Borstel GmbH geltend machen, so wird der Kunde die von Borstel
GmbH von allen Ansprüchen des/der Dritten freistellen. Aufgrund der
Bearbeitungsdauer kann es vorkommen, dass eine beantragte Domain nicht
mehr verfügbar ist, obwohl sie zum Zeitpunkt der Auftragsbearbeitung
durch von Borstel GmbH als verfügbar erscheint. In diesen Fall ist
die von Borstel GmbH von jeglichen Schadensersatzforderungen des Kunden
aufgrund einer nicht möglichen Domaineintragung freigestellt .
Sofern von Borstel GmbH auch das Webhosting der Domain übertragen
ist, beträgt die Dauer des Vertrages 12 Monate. Der abgeschlossene
Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern nicht etwas
anderes aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Tarifs hervorgeht
bzw. der Vertrag fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist
beträgt jeweils 8 Wochen zum Ende der jeweiligen (Mindest-) Laufzeit.
Im Falle einer unüblichen und/oder unsachgemäßer Nutzung
durch den Kunden behält sich von Borstel GmbH ein Sonderkündigungsrecht
mit einer 2 wöchigen Kündigungsfrist vor. Dies gilt insbesondere
im Falle einer Beeinträchtigung von anderen Kundenaccounts und/oder
Systemen des Anbieters durch den Kunden. Zuviel bezahlte Beträge
werden in diesem Fall nicht zurück erstattet.
Wird eine vereinbarte Lieferfrist zur Freischaltung der Domain durch von
Borstel GmbH um mehr als 3 Wochen überschritten, so ist der Kunde
berechtigt, von Borstel GmbH eine angemessene Nachfrist zu setzen. Unterbleibt
die Lieferung innerhalb der Nachfrist, so ist der Kunde befugt, durch
schriftliche Erklärung gegenüber von Borstel GmbH vom Vertrag
zurückzutreten. Der Schadenersatzanspruch des Kunden gegenvon Borstel
GmbH wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges, beschränkt sich
immer auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Borstel GmbH, so
dass nur in solchen Fällen seitens von Borstel GmbH gehaftet wird.
Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind sofort, vollständig
und ohne jeglichen Abzug, zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag muss spätestens
zum auf der Rechnung genannten Datum auf dem in der Rechnung angegebenen
Konto gutgeschrieben sein. Entgelte für die Registrierung von Domains,
Eintrag in den Dienstefinder und Webhosting sind, sofern nichts anderes
vereinbart ist, ein Jahr im voraus zu entrichten. von Borstel GmbH ist
berechtigt, eine Sammelrechnung für monatliche Entgelte für
die Bereitstellung von Domainen und Festplattenplatz im Internet zu erstellen.
Bei mehr als vier Wochen Zahlungsverzug ist von Borstel GmbH berechtigt,
die Domain des Kunden und ein dazugehöriges Internetangebot zu sperren.
Der Kunde bleibt in diesem Fall trotzdem verpflichtet, die monatlichen
Entgelte zu zahlen.von Borstel GmbH ist außerdem berechtigt, von
dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe der Refinanzierungskosten
zu berechnen, die bei einer Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredites
in Höhe des Rechnungsbetrages anfallen würden. Kommt der Kunde
für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Rechnung
bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Rechnung in Verzug, so kann von
Borstel GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit
sofortiger Wirkung kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche
wegen Zahlungsverzuges und entgangenem Gewinn aus einem vertraglich vereinbarten
Geschäft bleibt von Borstel GmbH dabei vorbehalten.
Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung
davon unterrichtet, dass von Borstel GmbH die Daten des Kunden in maschinenlesbarer
Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell
verarbeitet.
Die Leistungen der von Borstel GmbH werden wie bereits o.g. nach bestem
Wissen und Gewissen gegenüber den Kunden erbracht. Eine Gewährleistung
der ständigen Verfügbarkeit der angebotenen Dienste kann nicht
erbracht werden. Dies gilt insbesondere für die Fälle, dass
der technische Betrieb aufgrund von Störungen oder Ursachen, die
nicht von der von Borstel GmbH verursacht wurden und/oder von diesen nicht
beeinflusst werden. von Borstel GmbH ist in solchen Fällen bemüht,
den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wieder
herzustellen.
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